Kundenzufriedenheitsgarantie im B2B – G+J bricht Jahrzehnte gültiges Marktgesetz
Unternehmen, die sich sicher sind, dass ihre Leistungen dem Kunden einen echten Nutzen bieten, können diesen Nutzen dem Kunden auch garantieren. Im B2C sind solche Kundenzufriedenheitsgarantien schon seit Jahrhunderten bekannt. Aber auch im B2B gibt es solche Fallbeispiele: Bei G+J erhalten die Werbekunden zum Beispiel das Geld zurück, wenn die Werbewirkung ausbleibt - der Verlag bietet seinen Kunden also eine Geld-zurück-Garantie bei Kampagnenflop.
Unter der Bezeichnung „Erfol-X-Garantie" können Crossmedia-Kampagnen, die für mindestens 1 Million Euro brutto Werbung in G+J-Media-Sales-Objekten schalten, teilnehmen. Eine weitere Bedingung ist, dass alle drei Kanäle Print, Online und Mobile, mit einem Budgetanteil von jeweils mindestens 15 Prozent genutzt werden und mindestens vier Wochen lang alle drei Kanäle parallel laufen. Die Parameter, an denen der Erfolg gemessen wird, werden von dem Kunden und G+J gemeinsam aus sechs möglichen ausgewählt. Wenn diese drei im festgelegten Kampagnenzeitraum sich nicht um jeweils mindestens 5 Prozent verbessern, erhält der Kunde das ganze Geld zurück.
Natürlich sind die Kriterien komplex - es ist auch keine Garantie, die grundsätzlich gilt. Trotzdem ist der Weg, den G+J hier einschlägt durchaus bemerkenswert: Es ist der Weg weg vom Verkauf von Medialeistungen (Anzeigen, Spots usw.) hin zu Mediawirkungen (Wahrnehmung und Informationsverarbeitung durch potentielle Kunden). Es ist der Weg weg vom Produktverkauf hin zu echtem Leistungs- / Nutzenverkauf. Mit diesem Weg werden Jahrzehnte gültige Marktgesetze gebrochen.

Kommentare
Kommentar hinzufügen